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Welche Förderung für neue Fenster möglich ist und in welcher Reihenfolge Sie vorgehen

BAFA Förderung Fenster in Berlin: Zuschuss und Steuerbonus

Die BAFA Förderung Fenster kann 15 % der förderfähigen Kosten abdecken, wenn der Antrag vor Beginn der Arbeiten gestellt wird. Nach Ihrer Anfrage leiten wir die Daten an einen Fachbetrieb aus Berlin weiter. Er meldet sich bei Ihnen, macht das Aufmaß vor Ort und erstellt ein Angebot, das Sie für den Förderantrag nutzen können.

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Von der Anfrage bis zur Förderung: der Ablauf

Anfrage stellen und Angebot einholen

Anfrage stellen und Angebot einholen

Beschreiben Sie im Formular, wie viele Fenster oder Türen Sie tauschen möchten, wo die Wohnung oder das Haus liegt und wann die Arbeiten stattfinden sollen. Wir geben Ihre Anfrage an einen Fachbetrieb aus Berlin weiter. Er vereinbart mit Ihnen einen Termin für das Aufmaß und schreibt danach ein Angebot. Für die Förderung ist dieses Angebot wichtig: Es zeigt Maße, Material und die geplanten Wärmedämmwerte. Unterschreiben Sie in dieser Phase noch keinen Auftrag, der nicht vom Förderbescheid abhängig ist.

Energieeffizienz-Experten einbinden

Energieeffizienz-Experten einbinden

Für den BAFA-Zuschuss brauchen Sie einen Energieeffizienz-Experten aus der offiziellen Expertenliste. Er prüft, ob die geplanten Fenster die technischen Mindestanforderungen erfüllen. Bei Fenstern gilt derzeit ein Uw-Wert von höchstens 0,95 W/(m²K). Der Experte erstellt die Bestätigung zum Antrag, die Sie beim Einreichen brauchen. Seine Kosten können unter Voraussetzungen ebenfalls gefördert werden. Wenn Sie nur den Steuerbonus nach § 35c EStG nutzen wollen, ist kein Experte nötig. Dann bestätigt der ausführende Fachbetrieb die Anforderungen.

Antrag vor Beginn der Arbeiten

Antrag vor Beginn der Arbeiten

Den Antrag beim BAFA stellen Sie online, bevor die Arbeiten beginnen. Ein Liefer- und Leistungsvertrag darf vorher schon abgeschlossen werden, wenn er eine Klausel enthält: Der Vertrag gilt nur, wenn die Förderung bewilligt wird. Fragen Sie den Fachbetrieb danach, bevor Sie unterschreiben. Wer ohne Antrag loslegt, verliert den Anspruch auf den Zuschuss. Der Steuerbonus bleibt dann aber möglich, weil er erst über die Steuererklärung beantragt wird.

Einbau, Rechnung und Nachweis

Einbau, Rechnung und Nachweis

Nach dem Zuwendungsbescheid baut der Fachbetrieb die Fenster ein, meist innerhalb weniger Tage pro Wohnung. Danach bekommen Sie eine Rechnung, in der Material, Arbeitsleistung und Adresse des Objekts getrennt aufgeführt sind. Zahlen Sie per Überweisung, nicht bar, denn das verlangen sowohl das BAFA als auch das Finanzamt. Für den Zuschuss reichen Sie Rechnung und Bestätigung des Experten als Verwendungsnachweis ein. Für § 35c legen Sie die Bescheinigung des Fachbetriebs der Einkommensteuererklärung bei.

BAFA, § 35c oder KfW: welche Förderung für neue Fenster passt

Für den Fenstertausch gibt es derzeit zwei Wege, die sich gegenseitig ausschließen. Der BAFA-Zuschuss im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude beträgt 15 % der förderfähigen Kosten. Er setzt einen Energieeffizienz-Experten und einen Antrag vor Beginn der Arbeiten voraus. Der Steuerbonus nach § 35c EStG beträgt 20 % der Kosten und wird über drei Jahre von der Einkommensteuer abgezogen. Dafür muss das Gebäude älter als zehn Jahre sein und von Ihnen selbst bewohnt werden. Für dieselbe Maßnahme können Sie nur einen der beiden Wege nutzen.

Die KfW gibt für einzelne Fenster derzeit keinen eigenen Zuschuss. Sie fördert Fenster vor allem als Teil einer Sanierung zum Effizienzhaus. Außerdem gibt es unter Voraussetzungen einen Ergänzungskredit, wenn Sie bereits einen BAFA-Zuschuss erhalten. Einen Zuschuss nur für Einbruchschutz vergibt die KfW aktuell nicht mehr. Programme und Bedingungen ändern sich, deshalb lohnt vor dem Antrag ein Blick auf bafa.de und kfw.de.

In Berlin wohnen viele Menschen in Altbauten mit Kastendoppelfenstern oder in Plattenbauten mit Fenstern aus den Neunzigern. Oft liegt ein Förderantrag deshalb nahe. In Eigentümergemeinschaften entscheidet allerdings meist die Versammlung über die Fenster, nicht der einzelne Eigentümer. Mit welchen Kosten Sie vor Abzug der Förderung rechnen sollten, sehen Sie auf der Seite Fenster Preise Berlin. Wie der Austausch selbst abläuft, beschreibt die Seite Fenstermontage in Berlin.

Fragen zur Förderung beim Fenstertausch

Das BAFA gibt als Zuschuss 15 % der förderfähigen Kosten. Alternativ können Sie nach § 35c EStG 20 % der Kosten von der Steuer abziehen, verteilt über drei Jahre. Beides zusammen für dieselben Fenster geht nicht. Wie viel am Ende herauskommt, hängt von den tatsächlichen Kosten und den Voraussetzungen im Einzelfall ab.
Für einzelne Fenster kommen vor allem der BAFA-Zuschuss und der Steuerbonus nach § 35c EStG in Frage. Die KfW fördert Fenster derzeit vor allem als Teil einer umfassenden Sanierung zum Effizienzhaus oder über einen Ergänzungskredit. Welcher Weg sich lohnt, hängt davon ab, ob Sie selbst im Objekt wohnen und wie hoch Ihre Steuerlast ist.
Für den BAFA-Zuschuss ist ein Energieeffizienz-Experte Pflicht. Für den Steuerbonus nach § 35c EStG brauchen Sie keinen Experten. Hier bestätigt der ausführende Fachbetrieb mit einer Bescheinigung, dass die energetischen Anforderungen erfüllt sind.
Beim BAFA ja: Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt sein. Ein Vertrag mit dem Fachbetrieb ist vorher erlaubt, wenn er nur bei einer Bewilligung der Förderung gilt. Beim Steuerbonus gibt es keinen Vorabantrag, er wird erst mit der Steuererklärung geltend gemacht.
Für Fenster gilt nach den aktuellen technischen Mindestanforderungen ein Uw-Wert von höchstens 0,95 W/(m²K). Bei Haustüren und Dachfenstern gelten eigene Werte. Der Fachbetrieb nennt den Uw-Wert im Angebot, so dass Sie ihn vor dem Antrag prüfen können.
Den früheren KfW-Zuschuss für Einbruchschutz gibt es derzeit nicht mehr. Einbruchhemmende Fenster oder eine neue Haustür können aber gefördert werden, wenn sie gleichzeitig die energetischen Anforderungen erfüllen. Die Handwerkerleistung kann außerdem unter Voraussetzungen als Handwerkerleistung von der Steuer abgesetzt werden, wenn Sie nicht schon § 35c nutzen.
Anträge stellen in der Regel die Eigentümer, weil sie über den Tausch entscheiden und die Kosten tragen. Als Mieter sprechen Sie am besten mit Ihrer Hausverwaltung. In Eigentümergemeinschaften beschließt meist die Versammlung über die Fenster, und der Antrag wird dann für das Gebäude gestellt.

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