BAFA Förderung Fenster in Berlin: Zuschuss und Steuerbonus
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Von der Anfrage bis zur Förderung: der Ablauf

Anfrage stellen und Angebot einholen
Beschreiben Sie im Formular, wie viele Fenster oder Türen Sie tauschen möchten, wo die Wohnung oder das Haus liegt und wann die Arbeiten stattfinden sollen. Wir geben Ihre Anfrage an einen Fachbetrieb aus Berlin weiter. Er vereinbart mit Ihnen einen Termin für das Aufmaß und schreibt danach ein Angebot. Für die Förderung ist dieses Angebot wichtig: Es zeigt Maße, Material und die geplanten Wärmedämmwerte. Unterschreiben Sie in dieser Phase noch keinen Auftrag, der nicht vom Förderbescheid abhängig ist.

Energieeffizienz-Experten einbinden
Für den BAFA-Zuschuss brauchen Sie einen Energieeffizienz-Experten aus der offiziellen Expertenliste. Er prüft, ob die geplanten Fenster die technischen Mindestanforderungen erfüllen. Bei Fenstern gilt derzeit ein Uw-Wert von höchstens 0,95 W/(m²K). Der Experte erstellt die Bestätigung zum Antrag, die Sie beim Einreichen brauchen. Seine Kosten können unter Voraussetzungen ebenfalls gefördert werden. Wenn Sie nur den Steuerbonus nach § 35c EStG nutzen wollen, ist kein Experte nötig. Dann bestätigt der ausführende Fachbetrieb die Anforderungen.

Antrag vor Beginn der Arbeiten
Den Antrag beim BAFA stellen Sie online, bevor die Arbeiten beginnen. Ein Liefer- und Leistungsvertrag darf vorher schon abgeschlossen werden, wenn er eine Klausel enthält: Der Vertrag gilt nur, wenn die Förderung bewilligt wird. Fragen Sie den Fachbetrieb danach, bevor Sie unterschreiben. Wer ohne Antrag loslegt, verliert den Anspruch auf den Zuschuss. Der Steuerbonus bleibt dann aber möglich, weil er erst über die Steuererklärung beantragt wird.

Einbau, Rechnung und Nachweis
Nach dem Zuwendungsbescheid baut der Fachbetrieb die Fenster ein, meist innerhalb weniger Tage pro Wohnung. Danach bekommen Sie eine Rechnung, in der Material, Arbeitsleistung und Adresse des Objekts getrennt aufgeführt sind. Zahlen Sie per Überweisung, nicht bar, denn das verlangen sowohl das BAFA als auch das Finanzamt. Für den Zuschuss reichen Sie Rechnung und Bestätigung des Experten als Verwendungsnachweis ein. Für § 35c legen Sie die Bescheinigung des Fachbetriebs der Einkommensteuererklärung bei.
BAFA, § 35c oder KfW: welche Förderung für neue Fenster passt
Für den Fenstertausch gibt es derzeit zwei Wege, die sich gegenseitig ausschließen. Der BAFA-Zuschuss im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude beträgt 15 % der förderfähigen Kosten. Er setzt einen Energieeffizienz-Experten und einen Antrag vor Beginn der Arbeiten voraus. Der Steuerbonus nach § 35c EStG beträgt 20 % der Kosten und wird über drei Jahre von der Einkommensteuer abgezogen. Dafür muss das Gebäude älter als zehn Jahre sein und von Ihnen selbst bewohnt werden. Für dieselbe Maßnahme können Sie nur einen der beiden Wege nutzen.
Die KfW gibt für einzelne Fenster derzeit keinen eigenen Zuschuss. Sie fördert Fenster vor allem als Teil einer Sanierung zum Effizienzhaus. Außerdem gibt es unter Voraussetzungen einen Ergänzungskredit, wenn Sie bereits einen BAFA-Zuschuss erhalten. Einen Zuschuss nur für Einbruchschutz vergibt die KfW aktuell nicht mehr. Programme und Bedingungen ändern sich, deshalb lohnt vor dem Antrag ein Blick auf bafa.de und kfw.de.
In Berlin wohnen viele Menschen in Altbauten mit Kastendoppelfenstern oder in Plattenbauten mit Fenstern aus den Neunzigern. Oft liegt ein Förderantrag deshalb nahe. In Eigentümergemeinschaften entscheidet allerdings meist die Versammlung über die Fenster, nicht der einzelne Eigentümer. Mit welchen Kosten Sie vor Abzug der Förderung rechnen sollten, sehen Sie auf der Seite Fenster Preise Berlin. Wie der Austausch selbst abläuft, beschreibt die Seite Fenstermontage in Berlin.
Fragen zur Förderung beim Fenstertausch
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